Du liebe Güte - diese Berufung zusammen mit meiner Mutterschaft - die wohl schönste und zeitgleich anstrengendste Wendung in meinem Leben! .
Deshalb mag ich Dich engangs einmal mitnehmen in die etwas schwierigeren Bedingungen im Leben einer Tagesmutter, insbesondere auch, wenn sie zusätzlich ihre eigenen Kinder mit betreut. Solltest Du Dich für den Beruf der Kindertagespflege interessieren, so findde ich ehrlicherweise, dass Du Dir auch über die Stolpersteine Gedanken machen solltest, die Deinen Weg kreuzen könnten.
Stell Dir also vor, Du wärest Tagesmutter, und:
Mögliche Stolpersteine:
Du hast keine Kollegen, mit denen du dich während des Betreuungsalltags konkret austauschen oder beraten kannst.
Somit hat das Tageskind auch keine wirkliche Wahl, wie es die in (qualitativen) Krippen oder Kindertagesstätten mit Bezugserzieher System (theoretisch) hätte.
Du hast (in der Regel) kein funktionierendes System für eine Krankheitsvertretung. Obwohl (!) das Jugendamt gesetzlich dazu verpflichtet ist, eine Vertretung in deinem Krankheitsfall zu organisieren.
Du lässt Familien in dein Zuhause, das „Revier“ deiner Kinder, deine Privatssphäre - dafür benötigt es ein gewisses Maß Feingefühl für die Bedürfnisse deiner eigenen Kinder gepaart mit einer großen Portion Gelassenheit.
Du bist selbstständig. Du bist dein eigener Chef und alleine verantwortlich für Qualität, Konzeption und viel wichtiger - dessen Verantwortbarkeit den Familien gegenüber.
Mit Vor- und Nachbereitung, Dokumentation und Elternarbeit arbeitest Du deutlich mehr, als Du bezahlt bekommst.
Die Förderung in der Kindertagespflege läuft über den jeweils zuständigen Landkreis. Das Jugendamt ist also im Grundsatz für deine Bezahlung zuständig. Leider sind die Richtlinien / Satzungen für die Förderung in der KTP in jedem Kreis etwas abweichend – sowohl, was den Stundenlohn pro Kind pro Stunde und die Weiterzahlung bei Urlaub und Krankheit angeht, als auch bezüglich der finanziellen Unterstützung der Eltern.
Es gibt Kreise, die zahlen Dir als Tagesmütter bis zu 30 Tage weiter, in denen du aber nicht arbeitest (Urlaub/Krankheit), genauso wie es Kreise gibt, die gar keine Ausfallzeiten bezahlen. Indem Fall musst du als Selbstständige komplett selbst für Ausfallzeiten finanziell vorsorgen oder eben keinen Urlaub machen.
Dann gibt es Kreise, die fordern von den Eltern lediglich eine Kostenbeteiligung ein, finanzieren den Betreuungsplatz also zu einem großen Teil mit. Ebenso gibt es Kreise, in denen bereits „Normalverdienende Eltern“ die Betreuung komplett selbst finanzieren müssen.
FAZIT: Es gibt keine deutschlandweiten, einheitlichen Konditionen für Tagesmütter und Eltern, die ihre Kinder in einen Kindertagespflege schicken. Das ist ein großer Nachteil im „Wettbewerb“ mit den Krippen.
Dennoch:
Ich liebe meinen Beruf! Ich liebe meine Berufung.
Ich liebe dessen Vereinbarkeit von Familie und Job. Die Vereinbarkeit meiner Leidenschaft und meinem Talent nachzugehen und meinem Bedürfnis, beruflich tätig zu sein, eben obwohl ich zuhause bin - anwesend für meine eigenen Kinder.
Ich liebe meinen Beruf!
Ich bin Kindertagespflegeperson. Mit dieser Berufsbezeichnung verbinde ich die Grundversorgung und die Sicherstellung des leiblichen Wohls des Kindes. Die Pflege des Kindes über einen Teil des Tages. Essen zubereiten, anbieten und anreichen, Hände & Gesicht waschen, wickeln oder windelfrei unterstützen, witterungsgerecht anziehen und die frische Luft genießen und eine gesunde motorische, sprachliche und geistige Entwicklung durch entsprechende Angebote begleiten (oder gar fördern).
Ich liebe meine Berufung!
Ich bin Tagesmutter. Mit dieser Berufsbezeichnung verbinde ich Liebe, Zuneigung und Bindung. Ich sehe die Beziehung zu „meinen“ Kindern, ich sehe mich als liebevolle Wegbegleiterin ihres Lebens. Als enge Bindungsperson der Kinder für einen Teil ihres Tages. Als Ansprechpartnerin und Trostspenderin mit offenen Armen und großem Herzen.
Diesen wundervollen Beruf, diese Berufung ausüben zu dürfen und damit meine Arbeit UND meine eigene Familie bestmöglich vereinen zu können - dafür bin ich unendlich dankbar!
Fakten und Wissenswertes
Ausbildung: Laut § 43 SGB VIII braucht jede Person, die Kinder außerhalb der Wohnung der Eltern (Erziehungsberechtigten) während eines Teils des Tages
mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Entgelt länger als drei Monate betreuen will.
Jede Tagesmutter muss eine Pflegeerlaubnis, die von den Jugendämtern erteilt wird, beantragen und besitzen, welche alle 5 Jahre erneuert werden muss.
Tagesmütter sind selbstständig. Sie müssen sich also selbst sozial versichern. (Krankenkasse, Rentenversicherung). In der Regel übernimmt das zuständige Jugendamt 50% der monatlichen Beiträge.
Jeder Landkreis in Deutschland hat komplett andere Bedingungen für die Tagesmütter in deren Einzugsbereich - dies bezieht sich sowohl auf Stundenlohn (pro Kind pro Stunde), Fortzahlung bei Urlaub & Erkrankung der Tagesmütter als auch auf die finanzielle Unterstützung der Eltern - also die Kostenbeteiligung der Betreuungsleistung – Stichwort Förderung in der Kindertagespflege! (siehe auch Stolpersteine).
Tagesmütter unterliegen genau demselben Betreuungs-, Bildungs- und Erziehungsauftrag laut SGBVIII, wie Kindertagesstätten / Krippen auch.
Tagesmütter dürfen i.d.R. bis zu 5 fremde Kinder gleichzeitig betreuen, ihre eigenen Unterdreijährigen zählen i.d.R. da nicht mit rein. Aber auch das kann von Kreis zu Kreis abweichen.
Bis zu 10 Kinder dürfen die meisten Tagesmütter unter Vertrag nehmen. So ist es möglich, dass Kinder flexibel an zb. nur 2-3 Tagen in die Betreuung gehen.
Und klar: Es bedarf einer verständnisvollen Familie im Hintergrund, einer guten Organisation, ein großes Herz, eine immer offene Haustür und ein stabiles Nervenkostüm - ABER am Ende des Tages ist es einfach nur wundervoll und gut so, wie es ist!
Dankbar zu sein, für das, was ist - das ist mir wichtig (geworden).